Kaufen kann ich das auch, aber ob ich das brauche steht ja auf einem anderen Blatt. Es gibt diverse Seiten im Netz die sagen das man das nicht braucht. Hier zB:
In Nahverkehrszügen (SPNV) dürfen Fahrräder (auch e-Bikes, Pedelecs, Tandems, Liegeräder oder Dreiräder) in den gekennzeichneten Fahrradabstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) mitgenommen werden, sofern Platz vorhanden ist.
Quelle: https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/nrw-tarif-von-a-z/fahrradmitnahme.html
Aber ich kapier nicht ob das offiziell ist oder nicht.
Jepp da war mein Wunsch wol größer als das genaue lesen. Mein Fehler.
So viel zur Verkehrswende. Dann doch wieder Faltrad. Absurd.