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Cake day: July 1st, 2023

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  • Auch eine angeordnete Benutzungspflicht kann entfallen, wenn die Beschaffenheit des Radwegs unzumutbar ist. Nur: wer will das objektiv beurteilen? Ich bin kein Rennradfahrer, aber auch mit 5-6 bar auf dem Trekkingrad ignoriere ich die blauen Schilder immer mal. Wenn ich dann von einem wild gestikulierenden Autofahrer angehupt werde, ist mir das völlig egal. Abgesehen davon dass 80% der Bleifuß-Betonköpfe die blauen Schilder sowieso nicht kennen, wie wollen die denn aus der Blechkiste heraus beurteilen ob der Radweg in gutem Zustand und benutzungspflichtig ist oder nicht?


  • Ich fahre auch Fahrrad und Auto. Für vieles, was manche Radfahrer tun, habe ich kein Verständnis und es spielt da auch keine Rolle ob ich gerade motorisiert oder mit Muskelkraft unterwegs bin.

    Man muss aber eins sehen: Radfahrer wollen einfach nur ohne Hindernisse und so zügig, wie ihre Beine es erlauben, an ihrem Wegziel ankommen. Die ganzen Hindernisse, wie große Knotenpunkte mit 60 Sekunden (oder mehr) Rotphase hätten sie nicht, wenn der motorisierte Verkehr es nicht erfordern würde. Wenn die Ampeln dann von Ingenieuren berechnet und programmiert wurden, die weder beruflich noch privat Fahrrad fahren, ist das mitunter kaum erträglich. Ich kann deshalb etwa Radfahrer, die es mit roten Ampeln nicht so genau nehmen, sogar verstehen. Nur wenn sie dabei andere behindern oder sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden, rege ich mich darüber auf

    Und zum Thema “Sonderstatus von Fahrradfahrern”: Den Sonderstatus hatte über 6 Jahrzehnte fast uneingeschränkt der MIV, ausgesprochen großzügig vom Staat gefördert und finanziert. Nun haben wir den Salat.