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Cake day: June 25th, 2023

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  • In dem Dorf, in dem ich aufgewachsen bin, wurde wiederholt Strohosterhasen aus der Kreiselmitte geklaut. Dann wurde auch Videoüberwachung mit entsprechenden Tafeln augestellt. Darüber gabs Beschwerden aber am Ende war die Überwachung legal.

    In § 4 BDSG-neu ist die Videoüberwachung für öffentlich zugängliche Räume geregelt. Demnach gilt, dass Videoüberwachung nur dann zulässig ist, wenn sie als Hilfe zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke beiträgt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verdacht dazu vorliegt, dass zukünftig eine Straftat stattfinden wird.

    https://keyed.de/blog/videoueberwachung-oeffentlicher-raum/

    Es war erwartbar dass sie wieder geklaut werden, also war die Überwachung zulässig.