Deutschlands Milliarden-Beteiligung am Corona-Aufbaufonds der EU verstößt nicht gegen die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage der AfD-Fraktion zurück.

Eine Klage der AfD-Fraktion gegen die Beteiligung Deutschlands am Corona-Hilfsfonds der Europäischen Union ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf die Klage als unzulässig.

Bereits im Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Deutschland sich an dem Hilfsfonds beteiligen darf. Damals war es um andere Klagen gegangen.

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    1 year ago

    Der Senat habe in seinem Urteil vom 6. Dezember 2022 die in der AfD-Klage aufgeworfenen Rechtsfragen bereits umfassend behandelt, hieß es in der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Vor diesem Hintergrund sei die Klage unzulässig.

    Die AfD mal wieder mit unnötiger Extraarbeit um sich als armes Justizopfer darstellen zu können. Und an anderer Stelle werden unnötige Bürokratie, überlastete Gerichte und verschwendete Steuern beklagt.